Mit dem 20. Mai 2018 treten neue Toleranzfristen in Kraft. Das sollten Sie unbedingt wissen.
Es gibt das Sprichwort: Alles neu macht der Mai. Zumindest was Teile der §57a-Überprüfung angeht, trifft das absolut zu. Für Taxis, Lkw und Rettungsfahrzeuge beginnt der Toleranz-Zeitraum 3 Monate vor dem Prüfmonat. Wichtig aber: Es gibt für diese Fahrzeuge keine Überziehungsfrist!
Bei Pkw, Motorrädern, Quads, Mopedautos, historischen Fahrzeugen, Anhängern bis 3,5 Tonnen, Traktoren bis 40 km/h bleibt der Toleranzzeitraum wie gehabt (1 Monat vor bis 4 Monate nach dem vorgesehenen Prüfmonat). Neu ist hingegen für alle: Wird ein schwerer Mangel bei der Prüfung festgestellt, muss dieser innerhalb von 2 Monaten behoben sein. Ist Gefahr im Verzug, kann die Behörde die Zulassung auch sofort aufheben! Zu Ihrer Sicherheit raten wir Ihnen, die Fristen einzuhalten.