Hauptuntersuchung: KFZ-Mechaniker mit Maulschlüssel in der Hand

Hauptuntersuchung, inkl. AU

Die HU, inkl. AU ist gesetzlich vorgeschrieben und prüft Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit. Sie ist alle 2 Jahre fällig. Anzeichen sind Ablauf der Plakette oder Herstellerempfehlung.

  • Durchführung mit Prüforganisation in der Werkstatt
  • Optionale Mängelbeseitigung vorab
  • Prüf- & Messprotokoll

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FAQs | Hauptuntersuchung

Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung sorgt dafür, dass ausschließlich verkehrssichere und umweltverträgliche Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sind. Bei diesem regelmäßigen Pflichttermin nehmen zertifizierte Prüfingenieure die Technik Ihres Wagens – von den Bremsen über die Beleuchtung bis hin zur Abgasanlage – genau unter die Lupe. Wer die HU-Plakette rechtzeitig erneuert, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern gewinnt auch die Gewissheit, mit einem absolut zuverlässigen Fahrzeug unterwegs zu sein.

Alles Wichtige zu Fristen, dem Ablauf und der optimalen Vorbereitung haben wir in den folgenden FAQs kompakt für Sie zusammengefasst:

Hauptuntersuchung (HU): Fristen, Bestandteile & betroffene Fahrzeuge?

Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) – umgangssprachlich oft als „TÜV“ bezeichnet – stellt sicher, dass alle zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland verkehrssicher und umweltverträglich sind. Die Prüfung wird von staatlich anerkannten Prüfstellen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt.

1. Welche Fahrzeuge sind von der HU betroffen?

Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Hauptuntersuchung fürs Auto sowie für alle anderen zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und deren Anhänger, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dazu zählen:

  • Personenkraftwagen (Pkw)
  • Motorräder, Roller und Trikes (Krafträder)
  • Wohnmobile und Wohnwagen
  • Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse
  • Anhänger (sowohl ungebremste als auch gebremste Modelle)

2. Die HU-Intervalle: Welche Fristen gelten?

Das TÜV-Intervall richtet sich nach der Fahrzeugart und der Art der Nutzung. Für private Fahrzeuge gelten folgende gesetzliche Fristen:

  • Pkw (Neuwagen): Nach der Erstzulassung steht die erste Hauptuntersuchung beim Auto nach 36 Monaten an.
  • Pkw (regulär): Nach der ersten Prüfung muss das Auto zum TÜV im festen Rhythmus von 24 Monaten.
  • Motorräder / Krafträder: Unabhängig vom Fahrzeugalter immer alle 24 Monate.
  • Wohnmobile (bis 3,5 t): Die erste Untersuchung ist nach 36 Monaten fällig, danach im regelmäßigen Abstand von 24 Monaten.
  • Anhänger (bis 0,75 t ohne Bremse): Erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate.

Wann steht die nächste Hauptuntersuchung an?

Den genauen Monat für Ihren HU-Termin lesen Sie direkt auf der runden TÜV-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen ab. Die Zahl, die ganz oben auf der 12-Uhr-Position steht, zeigt den Monat; das Jahr ist im Zentrum der Plakette eingeprägt.

3. Was sind die festen Bestandteile der Untersuchung?

Die HU-Untersuchung am Auto ist ein standardisiertes Prüfverfahren, das alle sicherheits- und umweltrelevanten Komponenten umfasst. Sie setzt sich aus zwei fest miteinander gekoppelten Teilen zusammen:

  • Technische Hauptuntersuchung: Der Prüfer kontrolliert mechanische und elektronische Bauteile auf Verschleiß, Rost und Funktion. Dazu gehören die Bremsanlage, Lenkung, Fahrwerk, Reifen, Beleuchtung, die Scheiben sowie tragende Teile der Karosserie. Auch das Auslesen des elektronischen Fehlerspeichers über die OBD-Schnittstelle und die Überprüfung moderner Fahrassistenzsysteme sind Pflichtbestandteile.
  • Integrierte Abgasuntersuchung (AU): Die Abgasuntersuchung ist gesetzlich in die HU integriert. Hierbei wird über spezielle Messsonden und die Bordelektronik geprüft, ob der Motor die vorgeschriebenen Abgaswerte einhält und die Abgasanlage einwandfrei filtert.

Um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug alle Fristen einhält und die technischen Bestandteile fehlerfrei erfüllt, empfiehlt es sich, frühzeitig einen passenden Termin für die Hauptuntersuchung in einer Fachwerkstatt in Ihrer Nähe zu vereinbaren.

Abgasuntersuchung (AU): Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die Abgasuntersuchung (AU) war früher eine eigenständige Prüfung, ist jedoch seit 2010 ein fester, gesetzlich integrierter Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Sie dient dazu, den Schadstoffausstoß von Kraftfahrzeugen zu messen und sicherzustellen, dass die umweltrechtlichen Grenzwerte exakt eingehalten werden. Als sichtbares Zeichen gibt es die alte, sechseckige AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen zwar nicht mehr, Sie erhalten jedoch nach wie vor eine gesonderte AU-Bescheinigung für Ihre Unterlagen.

Wichtiger Fristen-Tipp: Sie können die Abgasuntersuchung auch unabhängig und vor der eigentlichen Hauptuntersuchung durchführen lassen – zum Zeitpunkt der HU-Untersuchung darf der AU-Nachweis allerdings maximal zwei Monate alt sein.

Welche Fahrzeuge müssen zur Abgasuntersuchung?

Grundsätzlich sind alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor (egal ob Benziner, Diesel oder Hybrid) zu einer regelmäßigen AU-Untersuchung verpflichtet. Dazu gehören:

  • Personenkraftwagen (Pkw)
  • Lastkraftwagen (Lkw) und Busse
  • Motorräder, Trikes und Quads (Krafträder ab 50 cm³ Hubraum oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h)

Welche gesetzlichen Ausnahmen gibt es?

Einige Fahrzeugklassen sind offiziell von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit. Dazu zählen:

  • Reine Elektrofahrzeuge (da sie keine lokalen Emissionen erzeugen)
  • Benzinfahrzeuge mit weniger als vier Rädern, einem Hubraum unter 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren)
  • Flurförderzeuge (wie Gabelstapler)
  • Oldtimer mit Erstzulassung vor dem 01. Juli 1969 (Benziner) bzw. vor dem 01. Januar 1977 (Diesel)

Sie haben Fragen zu den genauen Abläufen oder möchten die Kosten für HU und AU direkt miteinander verbinden? Wenden Sie sich einfach an den Bosch Car Service in Ihrer Nähe – das Team berät Sie gern individuell und führt beide Prüfungen direkt für Sie durch.

Wann ist HU und AU/ "TÜV" fällig?

Wann Ihre nächste Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung ansteht, lässt sich ganz einfach von der runden TÜV-Plakette auf Ihrem hinteren Kennzeichen ablesen. Für private Pkw gelten gesetzlich klare Fristen:

  • Neuwagen: Nach der Erstzulassung ist die erste HU-Untersuchung nach 36 Monaten fällig.
  • Regelmäßiges Intervall: Danach muss das Fahrzeug alle 24 Monate zur Überprüfung.

So lesen Sie die Plakette richtig:

Die Zahl, die auf der 12-Uhr-Position (ganz oben) steht, zeigt Ihnen den genauen Monat für den HU-Termin. Das Jahr ist direkt im Zentrum der Plakette eingeprägt.

Egal, in welchem Monat Ihr Fahrzeug an der Reihe ist: Unsere Werkstätten führen die Hauptuntersuchung fürs Auto sowie die integrierte Abgasuntersuchung gemäß § 29 StVZO in Zusammenarbeit mit einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation jederzeit für Sie durch.

Vereinbaren Sie einfach rechtzeitig Ihren Wunschtermin in der Nähe, um entspannt und sicher unterwegs zu sein.

Was ist der Unterschied zwischen HU und TÜV?

Obwohl fast jeder vom „TÜV“ spricht, gibt es einen feinen, aber wichtigen Unterschied zwischen den beiden Begriffen: Der TÜV ist die ausführende Prüforganisation, während die HU (Hauptuntersuchung) die eigentliche gesetzliche Prüfung des Fahrzeugs bezeichnet.

Dass das Wort TÜV umgangssprachlich als Synonym für die Hauptuntersuchung fürs Auto genutzt wird, liegt an der Vergangenheit: Früher hatte der Technische Überwachungsverein ein staatliches Monopol auf diese Kontrollen. Heute ist der Markt komplett geöffnet, sodass die HU-Untersuchung von verschiedenen Institutionen abgenommen werden darf.

Die beiden Begriffe kurz erklärt:

  • HU (Hauptuntersuchung): Die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtprüfung nach § 29 StVZO. Hierbei wird Ihr Fahrzeug unabhängig auf Vorschriftsmäßigkeit, Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit untersucht.
  • TÜV: Eine der bekanntesten Überwachungsorganisationen, deren Prüfingenieure diese Untersuchung durchführen dürfen.

Sie müssen für die Hauptuntersuchung Ihres Autos also nicht zwingend zu einer Station des TÜV fahren. In Deutschland gibt es flächendeckend weitere staatlich anerkannte Überwachungsorganisationen wie die DEKRA, die GTÜ, die KÜS oder FSP.

Fragen Sie beim Bosch Car Service in Ihrer Nähe nach, ob die HU auch vor Ort in der Werkstatt gemacht werden kann:

Was sind HU AU/ "TÜV" Kosten?

Einen bundesweit einheitlichen Pauschalpreis für den „TÜV“ gibt es nicht, da die Gebühren staatlich geregelt sind und regional leicht variieren. Für einen normalen Pkw (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) liegen die kombinierten Kosten für HU und AU aktuell meist zwischen 140 und 160 Euro.

Die finale Preisbildung hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:

  • Das Bundesland & die Prüforganisation: Je nach Region und Prüfstelle (wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS) unterscheiden sich die Grundgebühren um bis zu 20 Euro.
  • HU mit oder ohne AU: Für reine Elektrofahrzeuge entfällt die klassische Abgasuntersuchung, wodurch sich die Gesamtkosten spürbar reduzieren (meist auf ca. 60 bis 90 Euro).
  • Fahrzeugart & Gesamtgewicht: Motorräder sind in der Prüfung günstiger (rund 85 Euro), während schwere Wohnmobile oder Lkw über 3,5 Tonnen deutlich teurer eingestuft werden.
  • Zusätzliche Änderungsabnahmen: Haben Sie nachträgliche Umbauten am Fahrzeug vorgenommen (z. B. Tuning, andere Felgen), die abgenommen werden müssen, kommen zusätzliche Gebühren hinzu.

Achten Sie unbedingt auf die Frist. Wenn Sie den fälligen HU-Termin um mehr als zwei Monate überziehen, ist der Prüfer gesetzlich verpflichtet, eine vertiefte Ergänzungsuntersuchung durchzuführen. Das erhöht die reinen TÜV-Gebühren sofort um 20 % Aufschlag – zusätzlich zu drohenden Bußgeldern bei einer Polizeikontrolle.

Den exakten Preis für Ihr Fahrzeugmodell und Ihre Region erfragen Sie am besten direkt beim Bosch Car Service in Ihrer Nähe, wo die Prüfung unkompliziert für Sie abgewickelt wird.

Was enthält die Hauptuntersuchung (HU)?

Die Hauptuntersuchung fürs Auto ist eine systematische Sicherheitsprüfung, bei der Ihr Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft wird. Nach Abschluss der TÜV-Prüfung erhalten Sie ein detailliertes Untersuchungsbericht-Protokoll, das alle Prüfergebnisse genau dokumentiert.

Der zertifizierte Prüfingenieur kontrolliert dabei standardisiert über 150 Einzelpunkte, die sich im Wesentlichen in folgende Kernbereiche aufteilen:

  • Identifizierung des Fahrzeugs: Abgleich der Fahrgestellnummer (FIN) und der Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren.
  • Bremsanlage: Funktion und Verschleiß von Bremsbelägen, Bremsscheiben, Leitungen sowie die Wirkung auf dem Bremsenprüfstand.
  • Lenkung und Fahrwerk: Prüfung von Lenkgetriebe, Achsen, Radaufhängung, Federung und Stoßdämpfern auf Spiel oder Beschädigungen.
  • Beleuchtung und elektrische Ausstattung: Exakte Funktion aller Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter sowie der Elektronik und der Assistenzsysteme (über die OBD-Schnittstelle).
  • Sichtverhältnisse: Zustand aller Scheiben (z. B. Steinschläge im Sichtfeld) und der Spiegel sowie Funktion der Scheibenwischer.
  • Räder und Reifen: Kontrolle der Profiltiefe (gesetzliches Minimum: 1,6 mm), des Reifenalters und auf eventuelle Beschädigungen.
  • Karosserie und Rahmen: Überprüfung tragender Teile auf sicherheitsrelevante Durchrostungen oder Unfallschäden.
  • Abgas- und Geräuschverhalten: Die integrierte Abgasuntersuchung (AU) misst, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlichen Umwelt- und Emissionsgrenzwerte einhält.

Zahlreiche Bosch Car Service Werkstätten arbeiten direkt mit den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder FSP zusammen.

Sie können den HU/AU-Termin einfach vor Ort in der Werkstatt durchführen lassen – mit dem Vorteil, dass gefundene Mängel nach Absprache sofort repariert werden können, um eine kostenpflichtige Nachprüfung zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich meine HU/ "TÜV" überziehe?

Für die Einhaltung der gesetzlichen Fristen zur Hauptuntersuchung ist allein der Fahrzeughalter verantwortlich. Wer den TÜV-Termin überzieht, muss mit spürbaren finanziellen und rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Regelungen teilen sich in höhere Prüfgebühren, Bußgelder und versicherungsrechtliche Risiken auf.

1. Höhere Kosten bei der Kfz-Hauptuntersuchung

Sobald Sie die HU um mehr als zwei Monate überziehen, sind die Prüforganisationen (wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS) gesetzlich zu einer sogenannten „vertieften Untersuchung“ verpflichtet.

Die regulären TÜV-Kosten erhöhen sich dadurch automatisch um einen Aufschlag von 20 %. Das ist der Fall, wenn Sie die Prüfung erst nach mehr als 26 Monaten (bzw. 38 Monaten nach der Erstzulassung bei Neuwagen) durchführen lassen.

2. Strafen und Bußgelder bei Polizeikontrollen

Wird Ihr Auto mit einer abgelaufenen TÜV-Plakette im öffentlichen Straßenraum bewegt oder geparkt, drohen gestaffelte Verwarnungs- und Bußgelder. Die Fristen berechnen sich ab dem auf der Plakette gedruckten Monat:

  • Überziehung von 2 bis 4 Monaten: 15 Euro Verwarnungsgeld
  • Überziehung von 4 bis 8 Monaten: 25 Euro Verwarnungsgeld
  • Überziehung von mehr als 8 Monaten: 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

(Hinweis: Für gewerbliche Fahrzeuge wie Lkw oder Busse, die einer zusätzlichen Sicherheitsprüfung unterliegen, gelten bereits ab dem ersten Monat deutlich strengere Bußgelder und sofortige Punkte).

3. Konsequenzen für den Versicherungsschutz

Das Fahren mit abgelaufenem TÜV gefährdet zwar nicht sofort den grundlegenden Haftpflichtschutz für Unfallgegner, kann aber im Schadensfall extrem teuer werden.

Sind Sie in einen Autounfall verwickelt und wird festgestellt, dass ein technischer Mangel den Unfall verursacht oder verschlimmert hat – der bei einer rechtzeitigen HU-Untersuchung entdeckt worden wäre –, kann die Versicherung Sie in Regress nehmen. Das bedeutet, dass die Kaskoversicherung die Zahlung für den Schaden am eigenen Auto verweigern kann und die Haftpflichtversicherung erhebliche Teile der Schadenssumme von Ihnen zurückfordert.

Riskieren Sie weder Zusatzkosten noch Punkte. Wenn Ihr TÜV abgelaufen ist oder der Termin kurz bevorsteht, vereinbaren Sie einfach direkt einen HU/AU-Termin in einer Fachwerkstatt in Ihrer Nähe, um sicher und legal unterwegs zu sein.

Welche Dokumente muss ich zu HU und AU/ "TÜV" mitbringen?

Damit die Hauptuntersuchung fürs Auto reibungslos und ohne Verzögerungen durchgeführt werden kann, müssen dem Prüfer bestimmte Unterlagen vorliegen. Nur so lässt sich die Vorschriftsmäßigkeit Ihres Fahrzeugs lückenlos überprüfen.

Bringen Sie zu Ihrem HU/AU-Termin bitte folgende Dokumente mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Dies ist das wichtigste Dokument. Sollte Ihr Fahrzeug aktuell abgemeldet sein, bringen Sie stattdessen die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder die Abmeldebescheinigung mit.
  • Letzter HU-Untersuchungsbericht: Der Bericht der vorherigen Hauptuntersuchung wird vom Prüfer benötigt, um eventuell damals festgehaltene Hinweise oder Mängel abzugleichen. (Hinweis: Haben Sie den alten Bericht verloren, kann die ausstellende Prüforganisation gegen eine kleine Gebühr eine Zweitschrift ausstellen).
  • Nachweise über Umbauten (falls vorhanden): Haben Sie Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen (z. B. andere Felgen, ein Sportfahrwerk, eine Anhängerkupplung oder getönte Scheiben)? Dann müssen Sie die entsprechenden Dokumente wie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Teilegutachten oder vorhandene Anbaubestätigungen der Prüfstelle vorlegen.

Wichtig für Wohnmobile: Denken Sie bei Campingfahrzeugen unbedingt auch an das Prüfbuch für die Flüssiggasanlage. Die Gasprüfung ist seit 2025/2026 wieder eine feste, gesetzliche Voraussetzung für das Bestehen der HU-Untersuchung.

Haben Sie alle Dokumente beisammen? Dann steht Ihrem nächsten TÜV-Termin nichts mehr im Weg. Buchen Sie Ihren Wunschtermin einfach bequem bei einer Werkstatt in Ihrer Nähe, die den gesamten Prozess direkt mit den amtlichen Prüfern für Sie abwickelt.

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