Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) – umgangssprachlich oft als „TÜV“ bezeichnet – stellt sicher, dass alle zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland verkehrssicher und umweltverträglich sind. Die Prüfung wird von staatlich anerkannten Prüfstellen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt.
1. Welche Fahrzeuge sind von der HU betroffen?
Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Hauptuntersuchung fürs Auto sowie für alle anderen zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und deren Anhänger, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dazu zählen:
- Personenkraftwagen (Pkw)
- Motorräder, Roller und Trikes (Krafträder)
- Wohnmobile und Wohnwagen
- Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse
- Anhänger (sowohl ungebremste als auch gebremste Modelle)
2. Die HU-Intervalle: Welche Fristen gelten?
Das TÜV-Intervall richtet sich nach der Fahrzeugart und der Art der Nutzung. Für private Fahrzeuge gelten folgende gesetzliche Fristen:
- Pkw (Neuwagen): Nach der Erstzulassung steht die erste Hauptuntersuchung beim Auto nach 36 Monaten an.
- Pkw (regulär): Nach der ersten Prüfung muss das Auto zum TÜV im festen Rhythmus von 24 Monaten.
- Motorräder / Krafträder: Unabhängig vom Fahrzeugalter immer alle 24 Monate.
- Wohnmobile (bis 3,5 t): Die erste Untersuchung ist nach 36 Monaten fällig, danach im regelmäßigen Abstand von 24 Monaten.
- Anhänger (bis 0,75 t ohne Bremse): Erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate.
Wann steht die nächste Hauptuntersuchung an?
Den genauen Monat für Ihren HU-Termin lesen Sie direkt auf der runden TÜV-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen ab. Die Zahl, die ganz oben auf der 12-Uhr-Position steht, zeigt den Monat; das Jahr ist im Zentrum der Plakette eingeprägt.
3. Was sind die festen Bestandteile der Untersuchung?
Die HU-Untersuchung am Auto ist ein standardisiertes Prüfverfahren, das alle sicherheits- und umweltrelevanten Komponenten umfasst. Sie setzt sich aus zwei fest miteinander gekoppelten Teilen zusammen:
- Technische Hauptuntersuchung: Der Prüfer kontrolliert mechanische und elektronische Bauteile auf Verschleiß, Rost und Funktion. Dazu gehören die Bremsanlage, Lenkung, Fahrwerk, Reifen, Beleuchtung, die Scheiben sowie tragende Teile der Karosserie. Auch das Auslesen des elektronischen Fehlerspeichers über die OBD-Schnittstelle und die Überprüfung moderner Fahrassistenzsysteme sind Pflichtbestandteile.
- Integrierte Abgasuntersuchung (AU): Die Abgasuntersuchung ist gesetzlich in die HU integriert. Hierbei wird über spezielle Messsonden und die Bordelektronik geprüft, ob der Motor die vorgeschriebenen Abgaswerte einhält und die Abgasanlage einwandfrei filtert.
Um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug alle Fristen einhält und die technischen Bestandteile fehlerfrei erfüllt, empfiehlt es sich, frühzeitig einen passenden Termin für die Hauptuntersuchung in einer Fachwerkstatt in Ihrer Nähe zu vereinbaren.