Wenn Sie eine Inspektionstermin möchten, sollten Sie Ihren Fahrzeugschein, Ihren Kilometerstand und das Serviceheft bereithalten. Sie können Ihrem Bosch-Car-Service-Betrieb die Unterlagen vorbeibringen oder per Mail zusenden. Basierend auf diesen Informationen kann der Werkstattmeister abschätzen, welche Reparaturen durchgeführt werden müssen.
Inspektion: Freiwillig oder Pflicht?
Im Gegensatz zur Hauptuntersuchung ist die Inspektion keine Pflicht, sondern eine Empfehlung. Sie können Ihr Inspektionsintervall nach 30.000 Kilometern oder alle 2 Jahre durchführen. Wenn Sie Ihr Auto regelmäßig warten lassen, können mögliche Fehler oder Defekte sofort erkannt und behoben werden. Gute Wartung zahlt sich dabei immer aus – egal ob Sie Ihr Auto lange fahren möchten oder ein gutes Argument für den Wiederverkauf benötigen. Mit einer Funktionsprüfung von Bosch Car Service fahren Sie garantiert besser und sind mit Ihrem Auto sicher unterwegs.
Inspektion nach Herstellervorgaben
Sind Sie auch der Überzeugung, dass Sie Ihr neues Fahrzeug in einer Werkstatt des Herstellers warten lassen müssen, damit die Garantie nicht entfällt? Dann sollten Sie wissen, dass Bosch-Car-Service-Werkstätten diese Arbeiten übernehmen können – bei vollem Erhalt der Gewährleistungspflicht des Herstellers.
FAQs
Was muss ich zu einer Inspektion mitbringen?
Wie lange dauert eine Inspektion?
Eine Inspektion dauert in der Regel mehrere Stunden. Je nachdem wie stark der Verschleiß Ihres Fahrzeuges ist, muss die Werkstatt Ersatzteile bestellen, wodurch Ihr Auto länger in der Werkstatt bleiben muss.
Lassen Sie sich von Ihrem Bosch Car Service individuell beraten!
Wie viel kostet eine Inspektion?
Es kann pauschal kein Preis für eine Inspektion genannt werden. Der Preis hängt immer vom Zustand des Fahrzeuges ab und ob neue Fahrzeugteile verbaut werden müssen. Je mehr Teile getauscht werde müssen, desto höher können die Inspektionskosten werden. Lassen Sie sich in unserer Werkstatt einen Kostenvoranschlag geben und sich individuell beraten.
Wie lange kann ich eine Inspektion überziehen?
Eine Inspektion ist nicht verpflichtend, sondern auf freiwilliger Basis. Trotzdem sollten Sie während der Garantiezeit regelmäßig zum Wartungstermin, da Schäden vom Hersteller sonst nicht übernommen werden.
Außerdem ist ein gepflegtes Scheckheft ein gutes Argument bei einem Fahrzeugverkauf, da potenzielle Käufer sehen, dass Ihr Fahrzeug regelmäßig überprüft wird.
Was wird bei einer Inspektion gemacht?
Jede Inspektion bei einem Bosch Car Service erfolgt nach den Vorgaben des Fahrzeugherstellers. Dabei überprüft unser fachkundiges Personal unter anderem:
• Reifen & Räder
• Karosserie und Fahrwerk
• Bremsleitungen, Bremsflüssigkeit, Bremsbeläge & -scheiben
• Lenkung
• Motor und Abgasanlage
• Elektrik & Sicherheitsausstattung (Gurte / Airbags)
• Getriebe
Bei Bedarf nimmt unser Personal nach Absprache mit Ihnen gleich auch einen Öl- und Filterwechsel vor, füllt die Flüssigkeitsstände auf und tauscht defekte oder abgenutzte Verschleißteile gegen Ersatzteile in Original-Qualität aus. Dadurch erhalten Sie nicht nur den Wert Ihres Autos, sondern auch die Herstellergarantie bleibt komplett erhalten.
Gibt es eine Mobilitätsgarantie zur Inspektion?
Sie erhalten bei einer Inspektion bei uns nicht nur Ihre Garantie-Ansprüche für Ihr Auto, sondern bekommen eine zusätzliche Mobilitätsgarantie.* Dadurch sind Sie im europäischen In- und Ausland mobil, denn Ihr Fahrzeug wird zu Ihrem oder dem nächstgelegenen Bosch Car Service geschleppt und Sie werden sicher nach Hause transportier, gegebenenfalls auch mit Übernachtung. Dadurch sorgen wir für Mobilität, Sicherheit und Qualitätssicherung, da Ihr Auto immer unter Bosch-Car-Service-Standards repariert wird.
*Nur bei teilnehmenden Betrieben

Unser Experten-Tipp
„Wenn Sie Ihr Fahrzeug beim Bosch Car Service warten lassen, profitieren Sie von unserer 24-Stunden-Nothilfe an 365 Tagen im Jahr. Und bei jeder Inspektion erhalten Sie auf Wunsch auch unsere Bosch Car Service Mobilitätsgarantie. Damit haben Sie im Falle einer Panne im In- und europäischen Ausland kostenlosen Anspruch auf folgende Leistungen:
• Pannen- und Unfallhilfe
• Bergung nach Unfall
• Abschlepp-Service
• Ersatzfahrzeug
• Taxi
• Hotelübernachtung“